Christian-Morgenstern Grundschule Wilhelmsfeld
Christian-Morgenstern Grundschule Wilhelmsfeld

Christian-Morgenstern GS

Schulstr. 14

69259 Wilhelmsfeld

 

Tel. Erreichbarkeit:

 Sekretariat: 06220-50949

 

Rektorat: 06220:-50942

Anrufbeantworter geschaltet

 

Lehrerzimmer: 06220-50943

Besetzung des Sekretariats

Montag: von 8.00 Uhr- 13.00 Uhr

Donnerstag: von 8.00Uhr-13.00Uhr

So entschuldigen Sie Ihr Kind vom Unterricht

über SchoolFox (die Anmeldedaten erhalten Sie über unsere Schule)

 

in Ausnahmefällen

telefonisch über Telefon/ Rektorat

 

Wir sind Forscher

Besucher

Erklärung zur  Barrierefreiheit

 

                                                                                                                 

Die Christian Morgenstern Grundschule Wilhelmsfeld ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit

§ 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite

 

https://grundschule-wilhelmsfeld.de

 

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

a) Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        
     

-Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

-Es sind keine Erläuterungen in leichter Sprache vorhanden.

- Downloads, zum Beispiel PDF- Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.

 

  1. Unverhältnismäßige Belastung  
    Die Christian Morgenstern Grundschule kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Christian Morgenstern Grundschule auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Schule überarbeitet werden. Die Schule ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 29.03.2021 mittels der Mustererklärung von bw-medial-barrierefrei.de erstellt. Die Prüfung erfolgte anhand diverser frei verfügbarer Tools und dem Fragebogen zum BITV- Test.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne unter:

Christian Morgenstern Grundschule

Schulstr. 14

69259 Wilhelmsfeld

Vertreten durch Simone Hoss (Rektorin)

Tel.: 06221/ 50942

E- Mail: morgenstern.gs@web.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

 

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Christian Morgenstern Grundschule Wilhelmsfeld  wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

Falls die Christian Morgenstern Grundschule Wilhelmsfeld nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für  die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


 

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