Christian-Morgenstern Grundschule Wilhelmsfeld
Christian-Morgenstern Grundschule Wilhelmsfeld

Christian-Morgenstern GS

Schulstr. 14

69259 Wilhelmsfeld

 

Tel. Erreichbarkeit:

 Sekretariat: 06220-50949

 

Rektorat: 06220:-50942

Anrufbeantworter geschaltet

 

Lehrerzimmer: 06220-50943

Besetzung des Sekretariats

Montag: von 8.00 Uhr- 13.00 Uhr

Donnerstag: von 8.00Uhr-13.00Uhr

So entschuldigen Sie Ihr Kind vom Unterricht

über SchoolFox (die Anmeldedaten erhalten Sie über unsere Schule)

 

in Ausnahmefällen

telefonisch über Telefon/ Rektorat

 

Wir sind Forscher

Besucher

       
   
   

 

 

Schulordnung

 

An unserer Schule begegnen wir uns mit Achtung und Respekt.

Auftretende Konflikte lösen wir mit Worten. Gewalt hat bei uns keine Chance.

 

  1. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Alle Schüler/innen sollen etwa 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule sein.

 

  1. Schüler/innen, die um 08.45 Uhr Schulbeginn haben, betreten das Schulhaus leise, da in den anderen Klassen bereits Unterricht ist.

 

  1. Auf den Gängen und Treppen im Schulhaus laufen wir langsam, um Unfälle zu vermeiden und Rücksicht aufeinander zu nehmen.
     
  2. Wir bemühen uns im Schulhaus Lärm zu vermeiden, besonders wenn wir das Schulhaus während des Unterrichts betreten oder das Klassenzimmer wechseln.
     
  3. Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt. Schüler/innen, welche die bedarfsorientierte Betreuung (Kernzeit) besuchen, dürfen auch während der Kernzeit das Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betreuer nicht verlassen.
     
  4. Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden, bereiten sich die Schüler/innen auf die nächste Stunde vor. Das Verlassen des Klassenraumes ist nur in dringenden Fällen erlaubt. Auch Während des Unterrichts sollen Schüler/innen das Klassenzimmer nur in dringenden Fällen verlassen.
     
  5. Bei Erkrankung von Schüler/innen ist die Schule im Interesse der Sicherheit der Kinder unverzüglich zu unterrichten (siehe Merkblatt Infektionsschutzgesetz §34, Abs. 5 S 2). Die Mitteilung kann durch einen Mitschüler oder besser noch über SchoolFox sowie in Ausnahmen  telefonisch unter
    (0 62 20) 5 09 - 42  erfolgen (Rektorat/ Sekretariat nicht immer besetzt)

 

  1. Die Beurlaubung vom Unterricht kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden. Zuständig für die Genehmigung sind:

 

- für eine Stunde                                      der/die Lehrer/in der
                                    Stunde

- für bis zu zwei Tagen                            der/die Klassenlehrer/in

- für Beurlaubung ab drei Tagen            die Schulleitung
 

  1. Während der großen Pause bewegen sich die Schüler/innen so auf dem Pausenhof und an den Geräten, dass niemand verletzt werden kann. Basketballspielen ist nur so erlaubt, dass immer nur ein Kind den Ball in den Korb wirft. Beim Fußballspielen schießen die Kinder nacheinander aufs Tor. Wenn es die Pausenaufsicht erlaubt, dürfen die Spielgeräte aus der Spielbox benutzt werden. Das Klettern auf Bäume und den Begrenzungsstangen, sowie das Laufen auf Mauern ist wegen der Unfallgefahr ausdrücklich verboten!
     
  2. Nach der Pause stellen sich die Klassen an den für sie vorgesehenen Linien auf.
     
  3. Die Schulbücher sind Eigentum der Schule. Sie müssen sorgfältig behandelt werden. Alle Bücher werden zu Beginn des Schuljahres  eingebunden und mit Namen versehen. Am Ende des Schuljahres erfolgt eine Bewertung. Zu nachlässig behandelte Bücher müssen ersetzt werden!

 

12.    Die Eltern, die ihre Kinder zu Schule bringen, sollten sich, im Interesse der Entwicklung zur Selbständigkeit ihrer Kinder, an der Eingangstür zur Schule von ihren Kindern verabschieden. Nur in dringenden Fällen (z. B. kurze Nachricht für den Lehrer) sollten sie das Klassenzimmer ihrer Kinder betreten!
 

13.    Für längere, eingehende Gespräche mit dem Lehrer/in muss, im Interesse eines ungestörten Unterrichts, ein Gesprächstermin vereinbart werden.  

 

14.    In der Schule darf kein Handy, kein Smartphone und keine Smartwatch benutzt werden. Diese Geräte müssen vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgeländes/ Schulgebäudes ausgeschaltet im Ranzen  verbleiben.

15.    Auch andere multimedia- oder elektronische Geräte müssen vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgebäudes/ Schulgeländes im Ranzen verbleiben. In Einzelfällen wie z.B. bei Klassenfahrten etc. können in Absprache mit der Klassenlehrkraft Sonderregelungen getroffen werden. (wie z.B. das Mitbringen von MP3 Playern)

 

16.    Bei einem Verstoß wird das betreffende Gerät eingezogen und im Sekretariat bis Unterrichtsende aufbewahrt. Es erfolgt eine sofortige Elternmitteilung. Nach Unterrichtsende kann das Gerät von Kindern oder Eltern abgeholt werden.

 

17.    Bei gravierendem Verstoß gegen die Schulordnung ist mit Folgen im Rahmen von pädagogischen Maßnahmen zu rechnen.

 

 

Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft achten auf die Einhaltung

der Schulordnung.

     

Im Namen der Schulkonferenz, gez. S. Hoss (Rektorin)

 

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Schulordnung

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